Hilfreiches von A bis Z - voraussetzunglose Teilzeit

Teilzeitbeschäftigung gemäß § 63.1 LBG (früher § 78 b LBG)

 

Antragstellung:  

– mit Antragsformular, ein halbes Jahr vorher auf dem Dienstweg

an die Bezirksregierung    

Angabe des Zeitraumes der Teilzeitbeschäftigung

– gewünschter Beschäftigungsumfang (Reduzierung bis zur Hälfteder regelmäßigen Arbeitszeit)

– In Zeiten des akuten Lehrkräftemangels empfiehlt der Personalrat den Zusatz „aus Gründen der

  Gesunderhaltung“ auf dem Antrag.

 

Beginn:                

ausschließlich zum 1. August

 

Bedingung:          

keine, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen

 

Dauer:                  

– unbegrenzt (die Dauer der Teilzeitbeschäftigung kann jedoch von der Dienstbehörde

nachträglich beschränkt werden, wenn dienstliche Belange dieserfordern)                                              

 

Auswirkungen:    

– Bezüge im Verhältnis gekürzt

– vermögenswirksame Leistungen: anteilige Anrechnung

– Auswirkung auf Ruhegehaltsbezug (anteilige Anrechnung auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit); kann bei Bedarf vom Personalrat berechnet werden

– Kürzung der Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen und bei Schwerbehinderung (keine Kürzung, wenn die Reduzierung derArbeitszeit nur eine Stunde beträgt).

                  

Rückkehr:            

nach Ablauf Vollbeschäftigung (nach dem letzten Tag der Sommerferien des jeweiligen Jahres)

Achtung:     Änderung seit dem 01.08.2016:

                 Volle Alters- und Schwerbehindertenermäßigung nur noch bei Absenkung der Stundenzahl um eine

                 Stunde auf 27 Pflichtstunden.

 

Download: Antragsformular – Stand V-2022

www.gs-personalrat.de

Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen beim Schulamt für die Stadt Duisburg

Stand: I/2014 – Achtung! Bei älteren Daten im Zweifel fragen, ob sie sich noch auf aktuellem Stand befinden!

 

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