Hilfreiches von A bis Z - Schwangerschaft und Mutterschutz
Hierzu gibt es diese gute Übersicht der Bezirksregierung Düsseldorf:
Mutterschutz : Wer muss was wann tun?
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Vorgang |
Agierende(r) |
Adressat |
Dokumentation |
Bemerkungen |
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| Anzeige der Schwangerschaft | schwangere Lehrerin | Schulleiter/-in | Vorlage ärztliches Attest | |
| Mitteilung an Bez.Reg. / an das Schulamt (bei Lehrerinnen an Grundschulen) | Schulleiter/-in | Dez. 47.x bzw. Schulämter | schriftlich |
Schulleiter schickt ausgefüllten Meldebogen (per Fax) mit.
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| Mitteilung an Dez. 56 (bei tarifbeschäftigten Lehrerrinnen ) | Schulleiter/-in | Dez. 56 | schriftlich | |
| Erstellung und Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung nach mutterschutzrechtlichen Bestimmungen | Schulleiter/-in |
Original à Schule 1. Kopie à schwangeren Lehrerin 2. Kopie à Dez. 47.x bzw. Schulamt |
schriftlich |
nach dem Muster der B.A.D. Stand Beratung durch B.A.D. |
| Sofort: Anordnung eines Kontaktverbotes für den beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Ggf. Klärung alternativer Einsatzmöglichkeiten ohne Kinderkontakt à befristet bis Ergebnis der Untersuchung der B.A.D.-GmbH vorliegt | 47.x bzw. Schulämter durch den/die Schulleiter/-in | schwangere Lehrerin | ||
| Erteilung des Untersuchungsauftrags an die B.A.D.-GmbH und Übersendung des ausgefüllten Meldebogens. | 47.x bzw. Schulämter | B.A.D. | per Fax | Parallel telefonische Terminvereinbarung mit der B.A.D. durch die Schwangere. |
| Einladung der L‘ zu einem Untersuchungstermin | B.A.D | schwangere Lehrerin |
L´ bringt mit: – Mutterpass, Impfausweis, Laborwerte (sofern vorhanden) – Fragebogen zum beruflichen Einsatz von schwangeren Lehrerinnen in der Schule – Kopie der Gefährdungsbeurteilung |
Nach Terminvereinbarung (s.o.)
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| Mitteilung des Ergebnisses (medizin. Immunstatus & Beurteilung) und Empfehlung zum Beschäftigungsverbot | B.A.D | Dez. 47.x bzw. Schulämter/Kopie an die Schwangere | schriftlich |
Schwangere erhält:
sowie
47.x bzw. Schulämter und Schulleiter/-in erhalten ausschließlich die arbeitsmedizinische Aussage als Empfehlung zum möglichen Beschäftigungsverbot |
| Entscheidung über Beschäftigungsart / Beschäftigungsverbot nach Kenntnis Untersuchungsergebnisses´ | 47.x bzw. Schulamt | Schulleiter/-in | schriftliche Verfügung | |
| Information der Lehrerin zur Entscheidung / modifizierte Arbeitsaufträge ohne Kinderkontakt | Schulleiter/-in | Schwangere Lehrerin | Unterrichtung der Schwangeren über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und Verfügung. |
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Ausbruch folgender unter Bemerkungen aufgeführter Infektionskrankheiten während der Schwangerschaft. |
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| konsequente Orientierung an den Aussagen im Untersuchungsergebnis der B.A.D.-GmbH bei bereits untersuchter Schwangerer | Schulleiter/-in |
Ausbruch ist gegeben, sobald der erste Erkankungsfall auftritt. Masern, Mumps, Windpocken, Ringelröteln, Hepatitis A o. B, Scharlach, Keuchhusten, Grippe (Influenza) und ab Ende der 20. Schwangerschaftswoche Röteln |
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| Ggf.: Meldung des Ausbruchs, sofern im Untersuchungsergebnis gefordert | Schulleiter/-in | 47.x bzw. Schulamt | ||
| Anordnung eines Kontaktverbotes für den beruflichen Umgang mit Kindern ggf. Klärung alternativer Einsatzmöglichkeiten ohne Kinderkontakt à befristet bis Ergebnis der erneuten Untersuchung der B.A.D.-GmbH vorliegt | 47.x bzw. Schulämter durch den/die Schulleiter/-in | schwangere Lehrerinnen | Der Erlass (Stand 06/2013) des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt bei zeitlich befristeter Freistellung eine Übersicht über die Wiederzulassung zum Unterricht aufgeschlüsselt nach Infektionskrankheit. | |
| Erteilung des Untersuchungs-/Beratungsauftrags | 47.x bzw. Schulämter oder Schulleiter/-in | B.A.D. | Parallel telefonische Terminvereinbarung mit der B.A.D. durch die Schwangere. | |
| Weitere Untersuchung der L‘ | B.A.D. | schwangere Lehrerinnen | ||
| Entscheidung über Beschäftigungsart / Beschäftigungsverbot nach Kenntnis des Immunstatus´ | 47.x bzw. Schulamt | Schulleiter/-in | schriftliche Verfügung | Weiteres Procedere siehe oben. |